Freitag, 4. Juli 2025

STP 2025 - Konflikte an der "Weilwiese" auf der Emmershäuser Hütte in Weilrod

Seit 1999 befinden sich die Wiesenflächen "Über der Weil", "Weilwiesen" und "Hammerwiese" auf der Emmershäuser Hütte im Eigentum des CID Institutsleiters. Im Frühjahr 2003 erfolgten auf einer der Grünlandflächen erste Anpflanzungen von Gehölzen. Geplant war damals die flächige Wiederbepflanzung der ursprünglichen Streuobstwiese mit Obstbäumen. Dieses erste Vorhaben des Botanischen Gartens des CID Institutes wurde unterbunden durch benachbarte Pferdehalter, welche die Fläche ohne jegliche Nutzungsabsprache mit dem Eigentümer für sich zu beanspruchen trachteten. Dabei wurden die bereits gepflanzten Bäumchen durch Pferdevertritt zerstört.

Ähnliche Eigentumsdelikte führten in den Folgejahren 2004 bis 2012 mehrfach zur Zerstörung von Pflanzanlagen des CID Institutes an seinem Standort in Weilmünster. In Rahmen dieser Attacken kam es im Zeitraum 2002-2003 auch zur Zerstörung des Instituts-PKW´s, was in den Folgejahren 2003-2015 das sinnvolle Management des Grundbesitzes in Weilrod-Emmershausen stark behinderte, so dass in diesen Jahren keine gärtnerisch-landbauliche Flächenentwicklung und Bewirtschaftung des Grundeigentumes erfolgen konnte, da zwischen Weilmünster und Weilrod-Emmershausen noch keine ganzjährige, direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln existiert.

Ab August 2014 begann sich dann der "Freundeskreis des Botanischen Gartens" zu formieren, eine Initiative aus dem privaten, lateinamerikanischen Bekanntenkreis der Familie Zanger-Montoya, die grosses Interesse an der Abnahme vom Botanischen Garten des CID Institutes aufgezogener Pflanzen zeigte. Insbesondere der Aspekt des natürlichen, Pestizid- und Agrarchemikalien-freien Anbaues von Heilpflanzen (Minze, Melisse, Baldrian, Lungenkraut, Schöllkraut) im Institutsgarten sowie die Zucht von traditionellen Ritualpflanzen (Weinraute, etc.) begründeten dieses gruppenspezifische Interesse. 

Im Jahr 2015 erfolgte eine erste Durchsetzung des eigenen Nutzungsanspruches der Wiesen am Weilufer auf der Emmershäuser Hütte als Anbaufläche bei paralleler, pachtfreier und befristeter Überlassung der weiteren Flächen "Über der Weil" und "Hammerwiese" zur weiteren Tierbeweidung durch die Pferdehaltung. Auf einer Teilfläche der Weil-Wiese wurden mit überraschend gutem Ertrag Kürbisse angepflanzt und diese Ernte den Kundinnen des Freundeskreises Botanischer Garten verteilt. 

Auch 2016 wurden dann erneut Kürbisse angebaut, die Ernte war aber in Folge der zwischenzeitlichen Ausbreitung von Hochgräsern - vermutlich aus illegaler, fremder Einsaat - auf dem Pflanzsektor deutlich geringer. Bereits damals zeichnete sich also ein Konflikt mit den umliegenden Pferdehaltern ab, die die landbaulichen Aktivitäten des Botanischen Gartens des CID Institutes als Störung ihrer Flächendominanz betrachteten und offensichtlich planten, die Weilwiesen erneut für ihre Interessen in Besitz zu nehmen. Unterstrichen wurde dies desweiteren mit Absprache-widrigen Neuaufstellungen von Pferdeweidezäunen und illegaler Beweidung, dem Abstellen von fremden landwirtschaftlichen Geräten und Metallresten auf dem Privatgrundstück, der festen Einbringung von Betonsockeln für die Aufstellung von Fütterungsstellen in den Boden der Wiesen, der Ablagerung von Pferdegülleansammlungen und dem Eindrehen von Zaunschrauben in die Baumstämme der Weiluferbäume, was Rindenverletzungen mit nachfolgenden Stammschäden provozierte.



Lageplan der Gartenbauflächen des Botanischen Gartens des CID Institutes (blau umrandet) und der Pferdehaltungsflächen (rot umrandet) auf der Emmershäuser Hütte. Die Konfliktlage ist begründet durch die unsinnige Ortswahl der Pferde-Stroh-Halle (schwarz umrandet & gelb unterlegt), die in keinem logischen Zusammenhang mit der Lage der umliegenden Pferdeweiden steht und deswegen einen Transit-Anspruch für den Übergang von Pferden über die Naturschutzflächen des Botanischen Gartens durchzusetzen versucht (rosa Punktlinie in Bildmitte).

Die Karte enthält Alternativ-Vorschläge für die Verlagerung und Neuaufstellung der Pferdestroh-Halle auf die Mühlwiesen jenseits des Hüttenweges (1 - schwarz umrandet) oder parallel zum Hüttenteich (2 - schwarz umrandet).


Im Verlauf des Jahres 2016 vergrösserten sich die Spannungen zwischen den Grundstückseigentümern der Weilwiesen und den verschiedenen Pferdehaltungen, die Absprache-widrig weiterhin sich zu erlauben versuchten, die Wiesenflächen einzuzäunen und zu beweiden. Die Gegenseite setzte sich dabei zusammen aus zwei lokalen Pferdehaltern und einem Oberurseler Gestüt. Zwischen der Pferdehaltung und der Emmershäuser Hütte bestanden zum damaligen Zeitpunkt Verbindungen zu Landes-Finanzierungsprogrammen, die unter anderem die Reitpferdehaltung und die Restauration der denkmalgeschützten Bestandteile der Emmershäuser Hütte fördern sollten sowie zu Programmen des Gesundheitswesens, die im Zusammenhang mit dem Weilmünsterer Adlhoch-Sanatorium ( Später : Vitos Klinikum Weilmünster, einem neurologischen Krankenhaus mit integriertem Pferdegestüt ) "Therapeutisches Reiten für Behinderte" anboten und förderten. Möglicherweise existierten auch  Verbindungen zwischen den Pferdeprojekten der Emmershäuser Hütte und dem sogenannten "Hessischen Polizeipferdeskandal" der unter Innenminister Gottfried Milde (Kabinett Wallmann 1988-90) medial abgespielt wurde. 

Die Arroganz und Respektlosigkeit, mit welcher die Pferdehalter sich fremdes Privateigentum entgegen anderslautender Übereinkommen immer wieder neu anzueignen versuchten, führte auf Seiten des CID Institutes zu dem juristischen Schritt der vorerblichen, notariellen Eigentumsübertragung der 4 Grundstücke an die familiäre Folgegeneration, in der Erwartung, dass die Gegenseite mit der neuen, deutsch-kolumbianischen Grundeigentümerin einen formell korrekteren und respektableren Umgang pflegen würden als mit deren Vater, dessen familiäre Aufbauprojekte in Weilmünster und Emmershausen seit 2002 von seinen Antagonisten bereits wiederholt so brutal geschlachtet und zerstört worden waren, so dass für die zukünftige Konfliktentwicklung nur noch destruktive Auseinandersetzungsformen zur Verfügung standen. 

Doch auch die notarielle Übertragung der Grundstücke von Vater auf Tochter in einem Weilmünsterer Notariat am 14. Juli 2017 produzierte bereits in ihren initialen Abwicklungsschritten eine der merkwürdigsten administrativen Verrenkungen des Hessischen Pseudo-Staates mit unerklärlichen Konsequenzen. So wurde die Gerichtskostenrechnung für den Grundbucheintrag des Eigentumsüberganges von Vater auf Tochter zwar bezahlt (Banküberweisung FFVB 9.2.2018), dieselbe Rechnung aber dann nochmals zusammen mit einem Satz ebenso unerklärlicher, jahrzehntealter "Gerichtskostenrechnungen" auf Antrag der Gerichtskasse Giessen in einem Zwangsvollstreckungsverfahren der Familie Zanger-Montoya in Rechnung gestellt und dann vom Amtsgericht Weilburg (Amtsrichter Löw) als Sicherungshypothek dem Wohnhaus der Familie in Weilmünster belastet.

Von Seiten der deutsch-kolumbianischen Familie Zanger-Montoya bestand bei der für die Region Taunus und Limburg Weilburg vermutlich aussergewöhnlichen und einzigartigen Eigentumsübertragung eines jahrhundertalten Grundbesitzes der Familie Weil-Klinge-Zanger im Weiltal an ein Mitglied der neue Generation deutsch-internationaler Nachkommenschaft die Absicht, exemplarisch zu dokumentieren, dass eingewanderte oder bi-nationale Bevölkerungsteile mindestens ebenso und genauso verantwortungsvoll Grundbesitz verwalten, pflegen, bewahren und bewirtschaften können, wie Deutsche vorgeben das zu tun. Die nachfolgend dokumentierte Entwicklung wirft dazu die Frage auf, ob verantwortungsvolles, eigenständiges und selbständiges Handeln für Mitglieder der neuen Mischgeneration und ihrer Eltern in Deutschland überhaupt auf dem nationalen Spielplan steht.





2021



2022



2023



2024



2025


März


2025-03-08 - Erster Eintrag - Beweismittelsicherung

Am 8. März 2025 wird bei der ersten diesjährigen Begehung der Externfläche Weilwiese durch den Botanischen Garten des CID Institutes registriert, dass nahe der Grundstücksgrenze zum benachbarten "Öffentlichen Weg vom Hüttenweg zum Weilwehr (Flurstück 29)" eine eindeutig 2 Meter tief im Grundstück des CID Institutes wurzelnde Hochstamm-Esche illegal gefällt und das gesamte Stamm- und Astholz abtransportiert worden war.

Stumpf einer auf der Weilwiese wachsenden Esche, deren Stamm ohne vorherige Rücksprache mit der Grundstückseigentümerin gefällt und das Holz abtransportiert worden war. Grenzlinie zum Öffentlichen Weg vom Hüttenweg zum Weilwehr - markiert durch einen rosa Vermessungspflock des Katasteramtes - bildet die Beton-Mauerkante der Weilwehr-Ufermauer. Am Eschenstamm wurde von der der Weilwiese benachbarten Pferdehaltung provokativ ein mit 2 Meter tief in das Grundstück des CID Institutes eingespanntem Pferdeweidezaun versehener Metallpfosten befestigt. Des Fäll-Ereignis wird geschätzt auf den 15. Februar 2025 datiert. Holzmehlspuren der Fällung sind noch erkennbar.



Die gefällte Esche war gesund und stand sicher. Eine unmittelbare Umsturzgefahr mit Gefährdung der EAM Hochspannungsleitung bestand also nicht. Auch hätte eine solche Notfällung durch die EAM nur stattfinden dürfen, wenn zuvor die Grundstückseigentümerin kontaktiert und um Zustimmung gebeten worden ware. Auch bei nicht existenter "Gefahr im Verzuge" hätte die Esche nicht vollständig gefällt werden dürfen sondern hätte nur die Krone des Baumes gekürzt werden dürfen.


Die Fällung auch diese Uferbaumes des Privatgrundstückes Weilwiese war zuvor im Oktober 2024 von der benachbarten Pferdehalterin Heike Dietrich im Beisein des Pferdehaltungs-Grundstückes-Eigentümers Bernd Hagenbrink mit den Worten angedroht worden : "Der Baum wird auch gefällt". Im Vorjahr Winter 2023/24 wurden bereits auf Veranlassung der Pferdehaltung widerrechtlich durch einen "Forstbetrieb" 4 Uferbäume auf der Weilwiese gefällt  und das Stammholz gestohlen worden. Der Vorgang führte 2024 zu Strafanzeigen gegen die Autoren des widerrechtlichen Eingriffes auf Privatland (Siehe STP 2024).


Parallel zur Baumfällung wurde ein vom CID Institut im Oktober 2024 nach 3-facher, vorangegangener Zerstörung (durch Frau Heike Dietrich) neu gesetzter Holzpfostenzaun bis zur Grundstücksgrenze Weilwehrmauer niedergelegt und auf beziehungsweise über die Grenzlinie eine nur mit schwerem Gerät fortzubewegende und mit Pferdegülle gefüllte Metallwanne so deponiert, dass die Wiedererrichtung des Grenzzaunes blockiert war.



Auch im weiteren Verlauf des Grenzzaunes zum Hüttenweg hin wurden die Zaunpfosten mit Ausnahme eines Pfostens umgetreten und niedergelegt. Am Wegeingang zum Hüttenwehr wurde dort ein Weidengehölz und ein Haselnussgehölz abgeschlagen, was auf Aktivitäten ein im Auftrag der Gemeindeverwaltung Weilrod aktiven Holzfällunternehmens hinweist.




Nach fotografischer Bestandsaufnahme der Sachschäden kam es zu einer Kontaktaufnahme des benachbarten Pferdegrundstückseigners Bernd Hagenbrink zum Leiter des CID Institutes aus Rufdistanz. Dieser zeigte sich empört über die Forderung, die über die Grundstücksgrenze hinweg platzierte Pferdegüllewanne zwecks Reparatur des Grenzzaunes zurückzuziehen, und äußerte sich mit der Bemerkung "Mit Ihnen hat man nur Streit", was Herr Hagenbrink danach noch dahingehend präzisierte, dass er sagte : "Sie steigen jetzt am besten sofort auf Ihr Fahrrad und hauen ab hier, sonst kriegen Sie hier eine aufs Auge gehauen".




2025-03-08 - Zweiter Eintrag - Reaktion des CID Institutes

Unmittelbar nach dem im Ersten Eintrag beschriebenen Ereignis wandte sich der CID Institutsleiter schriftlich durch Verfassen eines Beschwerdeschreibens an die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden. Grund für diese Kontaktaufnahme auf höherer Ebene war die offensichtliche Wirkungslosigkeit der letztjährigen Abwehrmassnahmen in Form von Beschwerdeschreiben an das Ordnungsamt der Gemeinde Weilrod, das Landratsamt des Hochtaunuskreises und  Strafanzeigen bei der Polizeidirektion Bad Homburg und der Polizeistation Usingen. Diese führten zwar in 2024 zu einen vorübergehenden Rückzug der Pferdehaltung von widerrechtlich besetzten Grundstücksteilen der Weilwiesen und zu einer exakten Vermessung des Grenzverlaufes der Weilwiesen zum Öffentlichen Weg Flurstück 29 durch das Katasteramt, verhinderten aber nicht das erneute Vordringen der Pferdehalter auf das Grundstück des CID Institutes mit begleitender Zaunzerstörung, Baumfällung und Holzdiebstahl im Folgejahr 2025.





2025-03-23

Die Weiterleitung des Vorganges von der Hessischen Staatskanzlei an das Hessische Ministerium für Umwelt führte am 23 März zu folgender Antwort des CID Institutes :





April



Ein bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen die Angezeigten wurde vorläufig eingestellt, was am 10. April 2025 folgende Antwort des Institutes bewirkte :




Ebenso begann das CID Institut beim Hessischen Landesamt für Denkmalpflege, beim Abwasserverband Oberes Weiltal, beim Hessenpark-Museum Neu Anspach und bei den Regionalvertretungen der IG Bau Steine Erden Recherchen zur Historie des denkmalgeschützten Weilwehres und der vom Landesamt für Denkmalpflege vermuteten Existenz von auf den Weilwiesen zu erwartenden  Bodenfunden förderungswürdiger Mineralien oder Kulturgüter. Dabei wurde auf die parallel zu den Gartenbautechnischen Grabungsarbeiten des Botanischen Gartens des CID Institutes geborgenen Ausgrabungsobjekte und deren systematische Registrierung im Rahmen der Sammlungen des Institutseigenen Museums für Naturkunde und Familiengeschichte hingewiesen sowie Vorschläge für eine Sanierung des Weilwehres gegeben. Letzteres Entwicklungsprojekt des CID Institutes sieht die Erneuerung der Gewässerstaustufe des Weilwehrs zur ganzjährigen Verbessung der Wasserführung der Weil im Flussabschnitt Emmershäuser Hütte, die Ermöglichung der Ansiedlung spezieller Fischarten im Staubecken sowie den Einbau artesanaler Turbinen zur Elektrizitätsgewinnung in der zu restaurierenden Staustufe vor. 



Mai



Im Rahmen einer Kooperation mit einem asiatischen Delikatessenrestaurant in Frankfurt und dem weiteren asiatischen Bekanntenkreis des CID Institutes entstand bereits im Winter 2024 das Vorhaben zur experimentellen Anpflanzung florenfremder Nutzpflanzen auf der Weilwiese. Dazu wurden im März und April 2025 zuerst 2 Experimental-Pflanzanlagen für Ipomoea acuatica (Wasserspinat) angelegt und die Erweiterung der Versuchsanlage durch ein Experimentalbeet für Teff-Getreide ins Auge gefasst.  Das Saatgut dazu stellten die Kooperationspartner des Institutes, bei Pflanzungserfolg gab das Restaurant eine Abnahmegarantie für den Wasserspinat.

Parallel dazu erfolgte die Anlage einer naturwissenschaftlichen Beobachtungsfläche zum Studium des Phänomenes der sporadischen Metamorphose von Horstgräsern in Schwertlilien, die Implantation von Alraunen in die Weilwiesen-Terrassengartenanlage als erstem natürlichen Verbreitungsfocus im Programm zu Wiederansiedlung der im Taunus ausgestorbenen Mandragora officinarum, die  Erweiterung des Museums-Gartens um mehrere Zier- und Nutzpflanzen, darunter die seltene Jochelbeere, einen Walnussbaum und die Iris germanica Nibelungen Feuerschwert, ein Geschenk einer Emmershäuser Familie für die Gartenanlage.



2025-05-06

Gemäss der Vorgabe der Staatsanwaltschaft Frankfurt, sich zur Konfliktbeilegung und Schadensregelung zuerst an das Schiedsamt der Gemeinde Weilrod zu wenden, nahm das CID Institut am 6. Mai schriftlich per Email über die Gemeindeverwaltung Kontakt mit dieser Stelle auf, erhielt aber bis Anfang Juli keinerlei Antwort von dort :







2025-05-08

Am 8ten Mai erfolgte bei vorausehbarem Frostende die erfolgreiche Aussaat des Wasserspinates in den 2 Experimentalbeeten.








2025-05-24

Zwei Wochen nach Einsaat wurde das erfolgreiche Aufkeimen des Wasserspinates in beiden Pflanzanlagen registriert :





2025-05-29

Trotz der extrem ungünstigen Witterungslage mit mangelhaften Regenfällen entwickelte sich die eigentlich an besonders feuchte Standorte angepasste neue Nutzpflanze - Wasserspinat wird in Südostasien oft gemeinsam mit Reis in sehr stark bewässerten oder sogar überfluteten Feldern angebaut - auch in den Folgewochen weiter erfreulich gut














Juni




2025-06-07

Entwicklungsstatus der beiden Ipomoea acuatica Felder am 7 Juni. Die Flächen liegen in der Gesamtanlagen-Ansicht des Terrassengartens in der Bildmitte vorne unten und in der Mitte des rechten Bildrandes :









2025-06-14

Die Wasserspinat Pflanzanlage am 14. Juni mit jeweils rechts lateral erkennbaren, kleinen Bodenstörungen vermutlich durch Einstechen von Holzstöcken :







In einigem Abstand zur Pflanzanlage wiesen mehrere grosse Beinwell-Büsche der vom Botanischen Garten des CID Institutes besonders geschützten Beinwell-Ufer-Hochstaudenflur schwere Störungen auf, so als hätten Personen sich versteckt wartend in diese Büsche hineingekauert :

 


Ebenso wurde an diesem Tag erstmals seit der Anzeige bei der Staatskanzlei eine neuerliche Inkursion von Seiten der Pferdehaltung (Heike Dietrich / Bernd Hagenbrink) auf das Weilwiesen Grundstück registriert. Dabei wurde ein 5 mal 4 Meter messender Abschnitt des Weilufers der Wiese am Weilwehr durch Elektro-Weidezäune  mit teilwiese tief in den Erdboden getriebenen Eisenstangen abgetrennt und so der Freie Zugang zum Weilwehr versperrt :






2015-06-15

Am 15. Juni zeigte die neue Kulturpflanze einen überraschen guten, circa 10 cm hohen Aufwuchs bei praktisch vollständigem Aufkeimen des gesamten Saatgutes in beiden Feldern 








2015-06-20

Am 20. Juni beantwortete das CID Institut schriftlich die Rückantwort des Landesamtes für Denkmalpflege :









2015-06-21

Erstmals seit Pflanzungsbeginn am 8. Mai wurde am 21. Juni eine massive Attacke auf die Pflanzanlage registriert, die sich in der folgenden Woche zum Beginn einer längeren, hartnäckigen Angriffswelle auf die private Gartenbautätigkeit mauserte. Betroffen davon war zuerst nur ein beet der Wasserspinat-Pflanzungen, welches weitestgehend mit Stiefeln zertreten wurde, so dort dass 80-90 Prozent aller Jungpflanzen ausgelöscht wurden.  



In der Woche vom 15.-21.6.2025 mit Stiefeltritten attackiertes Wasserspinat-Feld 


Die zweite Wasserspinat-Pflanzanlage blieb bei dieser Attacke zuerst verschont :


Am 21.6. noch überlebende Ipomoea acuatica Pflanzung



Zusätzlich wurde die wissenschaftliche Gras-Lilien-Metamorphose-Untersuchungsfläche durch Ausreissen der entscheidenden Beobachtungspflanze unwiderbringlich zerstört, ein benachbart neu gepflanzter Walnuss-Baum ebenso ausgerissen :



Am 15.6.2025 noch intakte Schwertlilie des Studienprogrammes und Walnussbaum (beide mit roten Pfeilen markiert)


Dieselbe Beobachtungsfläche am 21.6. mit fehlenden Pflanzen


Ein zum Aussieben von Steinen aus dem Pflanzboden am Terrassengarten gelagertes Metallrahmen-Erdsieb wurde von den Angreifern gestohlen :



Erdsieb am 15.6. an seinem Aufbewahrungsort




Verlassener Lageplatz des gestohlenen Erdsiebes am 21.6. mit verbliebenen Lagespuren (roter Pfeil) in der Erde



In der Nähe der Pflanzterrassenanlage wiesen nun alle 4 grossen Beinwellbüsche Spuren absichtlichen Umtretens auf :








2015-06-22

nach den am Vortag registrierten Zerstörungen des Gärtnereiaufbaues des CID Institutes auf der Emmershäuser Hütte wendet sich der Institutsleiter schriftlich in 2 gleichlautenden Schreiben an das Amt für Naturschutz (Hr. Max Reichhardt) und die Landwirtschaftliche Kontrollstelle (Fr. Leonie Berg) der Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises in Bad Homburg










2025-06-28

Eine Woche später und nach mindestens einer weiteren Attacke noch nicht identifizierter Angreifer erweist sich auch die zweite Wasserspinat-Pflanzung als vollständig ausgelöscht. Die Jungpflanzen scheinen dabei systematisch ausgerissen worden zu sein und wurden vermutlich zum Verzehr gestohlen. Die Holzumrandung des Beetes wurde desweiteren entfernt und ins umliegende Hochgras geschleudert, vermutlich um die originäre Lage des ehemaligen Beetes zu verschleiern. 


Ehemalige Lage des ersten Wasserspinat-Beetes am 28.6. (blau umrandet entlang der fehlenden Holzumrandung) und benachbarter Wuchsort einer ausgerissenen Kronen-Lichtnelke (roter Pfeil)



Im Terrassengarten ausgerissene und in die Weil geworfene Eisenhut-Pflanzen




Inhalt eines über der Akelei-Pflanzung ausgeleerten Sammel-Eimers für Metall-Schlacken. Die Hälfte der Pflanzen wurde dadurch zerstört, der Eimer zusammen mit zwei weiteren Gartenarbeits-Eimern gestohlen 




Von Seiten der Pferdehaltung Hagenbrink-Dietrich wurde der in der Vorwoche zurückgebaute Weidezaun erneut mit fest in den Erdboden getriebenen Metallpfosten verbotenerweise auf das Grundstück des CID Institutes gesetzt.



Noch am Abend des Samstages 28.6.2025 verfasst der CID Institutsleiter als Reaktion auf die neurlichen und absolut unverständlichen Zerstörungen seiner Unternehmens-Aufbauarbeit ein Beschwerdeschreiben an den Ortsbeirat Emmershausen versand in 3 gleichlautenden Emails an dessen Mitglieder in den Fraktionen von FWG, Grünen und Lokaler Aganda 21 und droht im Schreiben mit Gegenmassnahmen :








2025-06-29

In der Nacht von Samstag 28. auf Sonntag 29.6. beziehungsweise in den frühen Morgenstunden des Sonntag erfolgte ein dritter Angriff auf den Aufbau der Raritätengärtnerei des CID Institutes auf seiner Weilwiese auf der Emmershäuser Hütte. dabei wurden zuerst die Tags zuvor reparierten, hölzernen Beetumrandungen des Wasserspinat-Beetes sowie eines zur Bepflanzung neu vorbereiteten dritten Beetes am Terrassengarten weggerissen und diesmal weit über die gesamte Wiesenfläche verteilt. 



Am Abend des 28.6. reparierte Holzumrandungen der westlichen Pflanzanlagen





Am nächsten Morgen des 29.6. um 10 Uhr erneut zerstörte Beetumrandungen




Die Umrandungsstämme wurden ins umliegende Hochgras geschleudert, Teile der Steinumrandungen fortgetragen und in die Weil geworfen




Eine wenige Wochen zuvor gepflanzte Jochel-Beere wurde ausgerissen, die Steinumrandung der Pflanzstelle weggetragen. Der ehemalige  Wuchsort ist durch das dunkle, noch frisch aufgewühlte Erdreich erkennbar


Gegen 13-14 Uhr am Sonntag, 26. Juni 2025 kommt es zu einer aussergewöhnlichen Distanzansprache des in diesem Moment den Verlauf des reparierten Grenzzaunes per Video registrierenden CID Institutsleiters durch den Grundstücksnachbar und Oberurseler Reit-Pferdehändler Bernd Hagenbrink, die deswegen zufällig aufgezeichnet und nachfolgend wiedergegeben wird. Bernd Hagenbrink wird dabei wie zuvor am 8. März 2025 sofort agressiv und drohend und äussert :

" .... und wenn Sie hier nochmal draufkommen, kriegen Sie Ärger ....
.... ich warne Sie ....
.... das gehört Ihnen nicht .....
..... lassen Sie die Finger von unseren Litzen ....
.... wenn ich Dich einmal erwische, hau ich Sie krankenhausreif .... "



Aus dem gesprochenen Text der Kommunikation ist ablesbar, dass es Bernd Hagenbrink nicht um den von ihm und Frau Dietrich inszenierten und vorgeschobenen Grundstücksgrenzkonflikt geht, sondern er sich auf eine Personenkonstellation im Hintergrund bezieht, die er unpersönlich als "Litzen" tituliert und die er davor warnt, in Kontakt mit dem Angesprochenen zu treten da er anderweitig die gemeinte, vermutlich weibliche Person "krankenhausreif schlagen würde".

Tatsächlich kam es zur Monatsmitte des Juni nach Ausbruch der letzten hier dokumentierten Zerstörungswelle nach dem 15.6.2025 zu einer schweren Körperverletzung aus ungeklärter Ursache an einer der Lateinamerikanerinnen des Freundinnenkreises des Botanischen Gartens des CID Institutes in Frankfurt, als deren potentielle Verursacher sich also hier Herr Hagenbrink und Frau Dietrich in Szene zu setzen versuchen.







Juli






2025-07-06

Mit Unterstützung einer asiatischen Familie aus dem Freundeskreis Botanischer Garten erfolgte in 6 stündiger Arbeit die Wiederherstellung der teilwiese schwer beschädigten und der vollständig zerstörten Pflanzanlage für Ipomoea acuatica. Die aus den Saatreihen ausgerissenen Jungpflanzen wurden durch Neuaussaat ersetzt, die entfernten Beetumrandungen wiederhergestellt. Dazu wurden die Saatreihen mit frischem Pflanzboden belegt und die Wasserspinat-Samen in systematischem Abstand von 2 Zentimetern in den Boden gebracht.



Neueinsaat der Ipomoea acuatica Samen in den wiederhergestellten Saatreihen der beiden reparierten und der neuen, dritten Pflanzanlage



Teilbeet-Neueinsaat in der wiederhergestellten, dritten, neuen Wasserspinat-Pflanzanlage



Nach vollständiger Zerstörung am 28./29.6.2025 wiederhergestellte zweite Pflanzanlage mit komplett neuangelegten Pflanzreihen und vier überlebenden, bereits höher aufgewachsenen, 2 Monate alten Jungpflanzen der Erstaussat vom 4. Mai 2025.



Teilreparierte erste Pflanzanlage mit bereits höher aufgewachsenen Jungpflanzen der ersten Aussaat vom 4. Mai 2025, welche die Zerstörungen der Pflanzung überlebt hatten, und mit Neueinsaat vom 6. Juli 2025 wiederbesetzten Pflanzreihen 



Zur Neusicherung der "Weilwiese" des Botanischen Gartens zum Öffentlichen Weg Flurstück 29 hin wurde ab einem am 28./29.6.2025 errichteten privaten Naturschutzgebiets-Schild am Eingang des Öffentlichen Weges vom Hüttenweg zum Weilwehr, welches auf dem privaten Wiesengelände mittels einer Metall-Bodenhülse und einem 1,80 Meter hohem Pfosten installiert wurde, ein Holzzaun bestehend aus 10 x 1,20 Meter hohen Holzpfosten, die in 7x7 cm Metall-Bodenhülsen verankert und verschraubt wurden, neu gesetzt und zuerst provisorisch mit Weidezaunband verspannt. Bereits zum Zeitpunkt der Zauneinrichtung fiel dabei auf, dass die benachbarte Pferdehaltung Hagenbrink/Dietrich auf dem Öffentlichen Weg vom Hüttenweg zum Weilwehr den Pferdeanhänger mit amtlichem Kennzeichen USI-H 1005 provokant so positioniert hatte, dass zwischen dem abgestellten Fahrzeugteil und dem benachbarten Privatgrundstück bei einer Wegbreite von 4 Metern kaum ausreichender Raum für Passagen anderer Fahrzeug übrig blieb. Der öffentliche Weg wird aber von der Stall-Leiterin Heike Dietrich regelmässig als Zufahrt zum Gartengelände Flurstück 30 genutzt, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar war, dass an dieser Stelle von Seiten der Pferdehaltung Provokationen gegen das Nachbargrundstück geplant wurden.



Neuaufbau des seit Juli 2024 von der Gegenseite des Botanischen Gartens - der Pferdehaltung Hagenbrink / Dietrich und der benachbarten Firma "Winkelruten.de" - vier mal zuvor zerstörten Grenzzaunes mit fest installierten und in Bodenhülsen verankerten Holzpfosten





Am 28.6.2025 auf der Weilwiese neu aufgestelltes privates Naturschutzgebiets-Schild und Verlauf des am 6.7.2025 neu gesetzten Grenzzaunes der Fläche für den Aufbau einer Raritätengärtnerei, eines Modell-Landschaftsgartens und einer Naturschutzfläche zum Öffentlichen Weg vom Hüttenweg zum Weilwehr (Flurstück 29) hin.





Erster Abschnitt des neuen Grenzzaunes in Gegenrichtung vom  Ende der Gartenmauer Flurstück 30 bis zur Mündung des Weges auf den Hüttenweg. Auffällig der provokativ sinnwidrig auf dem Weg abgestellte Pferdeanhänger Kennzeichen USI-H 1005.







Zweiter Abschnitt des neuen Grenzzaunes vom widerrechtlich am 15. Februar 2025 gefällten und auf dem Privat-Grundstück der Weilwiese wachsenden Weilufer-Baum bis zum Ende der Gartenmauer Flurstück 30.






Zweiter Abschnitt des neuen Grenzzaunes in Gegenrichtung vom Ende der Gartenmauer bis zur Mauerkante des Weilwehres am Weilufer. Orientierungspunkte für die Zaunsetzung bildeten die vom Katasteramt auf Veranlassung der Firma ECOVIS Oberursel im Sommer 2024 gesetzten, rosa angestrichenen Vermessungspunkt-Pflockmarkierungen. Beim Einsetzen der Bodenhülsen der Zaunpfosten wurde jeweils darauf geachtet, dass ein Abstand von zusätzlich 20 Zentimetern vom Vermessungsposten auf das Privatgrundstück "Weilwiese" eingehalten wurde, der Zaun also absolut sicher nur auf Seiten des Grundstückes des Botanischen Gartens steht. Trotzdem wurde nach der Zaunsetzung registriert, was auf der Fotografie durch den leicht gebogenen Zaunverlauf zum Weilufer hin sichtbar wird, dass der mittlere Vermessungspfosten von Seiten der Pferdehaltung Hagenbrink/Dietrich im betreffenden Abschnitt offensichtlich von seinem ursprünglichen, katasteramtlich vermessenen Standort entfernt und ca. 1 Meter tief in das Privatgrundstück Weilwiese hineinversetzt worden war. 







2025-07-19


Nach der Reparatur der Pflanzanlage und des Zaunes erfolgte erst am 19.7.2025, also 2 Wochen nach dem Reparaturtermin 6. Juli 2025 wieder eine Besichtigung der Pflanzanlage auf der Weilwiese.  Erfreulich zeigte sich dabei die Entwicklung der am 6. Juli mit ausländischer Unterstützung wiederhergestellten Wasserspinat-Plantagen, die Grundstock für einen Modellgarten zur experimentellen Ansiedlung bisher nicht traditionell angebauter Nutzpflanzen des Botanischen Gartens sind. In allen drei Pflanzanlagen ist die Neuaussaat nach 13 Tagen trotz weitestgehender Trockenheit beinahe vollständig erstaunlich gut aufgegangen und bis zu 3-4 Zentimetern Höhe aufgewachsen. Die überlebenden Ipomoea acuatica Pflanzen der Aussaat vom 4. Mai 2025 haben derweil einen beträchtlichen Höhenzuwachs von durchschnittlich 15 Zentimetern, in Einzelfällen über 30 cm erzielt. 




Status des Wasserspinat- (Ipomoea acuatica) Aufwuchses 13 Tage nach der Neuaussaat in den 3 Experimentalfeldern im Vergleich zum Wuchs-Status der vor 75 Tagen gepflanzten Jungpflanzen, welche die zerstörungsattacken auf die Pflanzung zwischen dem 15 und 30 Juni 2025 überlebt haben.



Bei der Besichtigung der Pflanzanlage fiel auf der ersten Terrasse des Museumsgartens und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ersten Ipomoea acuatica Kulturfläche das Fehlen von 2 Pflanzen-Gruppen auf, die am 6.7.25 dort noch wuchsen und fotografisch registriert worden waren. Beide fehlenden Pflanzengruppen befanden sich in linearer Achse zu einer bereits am 28./29.6.2025 ausgerissenen Testpflanze einer seltenen Hybrid-Beerenart (Ribes x nidigrolaria) die wenige Tage zuvor dort neu gesetzt und mit einem Steinwall umgeben worden war. Die vom Botanischen Garten selbst angezogene Jochelbeere war ausgerissen und weggebracht worden, die Steinumrandung des Pflanzbodens entfernt und in den Fluss gewoirfen worden. Die Attacke lief parallel zur Beseitigung einer Pflanzgruppe des Blauen Eisenhutes an einer andere Stelle des Terrassengartens. Auch diese Pflanzen waren in die Weil geworfen worden, konnten aber geborgen und wiedereingepflanzt werden. Bei den am 19.7.2025 neu fehlenden, also nach dem  6.7.25 attackierten und ausgerissenen Pflanzgruppen handelte es sich um die zweite Eisenhut-Pflanzgruppe des Terrassengartens und um eine Kermesbeere. Beide Pflanzgruppen sind im nachfolgenden Vergleichsfoto auf Bild 1 blau markiert, deren am 19.7.25 registrierte Fehlstellen neben dem ursprünglichen Wuchsort der Jochelbeere rot gekennzeichnet




Am 6.7. registrierte Eisenhut- und Kermesbeeren-Pflanzen und deren Fehlstellen am 19.7. im räumlichen Vergleich zum Wuchsort einer bereits am 28./29.6.25 entfernten Jochelbeere. 


Das systematische, schrittweise Vorgehen bei der Pflanzenzerstörung in einem definierten Sektor des Gartens deutet auf einen nach einem bestimmten, geistigen Konzept vorgehenden Täter hin. Bereits im Zeitraum November 2012 bis circa 2019 kam es im Botanischen Garten des Institutes in Weilmünster zu ähnlichen, systematischen Pflanzenausrottungen. Getroffen wurden damals insbesondere Pflanzen, welche in besonderem, historischen Bedeutungs-Bezug zur Gartengründerin und Mäzenin des Institutes, Rosemarie Zanger, gestanden hatten und welche von dieser aus deren ehemaligem Hausgarten auf der Emmershäuser Hütte nach 1969 nach Weilmünster verpflanzt worden waren. Einige dieser Pflanzen waren noch vor 1969 von der ehemaligen Gärtnerei Valentin / Schieberle am Hirtenberg Weilrod an die Vorfahren der Instituts-Mäzenin auf der Emmershäuser Hütte geliefert worden. 

Zu den gezielten Pflanzenzerstörungen bekannte sich damals ein heute noch als Anrainer der "Weilwiese" auf der Emmershäuser Hütte ansässiger, deutscher Verwandter der Familie Zanger-Montoya. Dieser äusserte sich erklärend dazu, er habe im Rahmen seiner Beratungstätigkeit als Radiästhetiker der Firma www.winkelruten.de schädliche Energien in den Pflanzen geortet und diese deswegen (auf fremden Grund und Boden und ohne Anlass und Aufforderung) in Zusammenwirken mit einem Spezialisten beseitigen müssen. Dabei definierte er "Wesens-Beseitigung" als eine seiner beruflichen Spezialaufgaben. Es wird mit mit absoluter Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass es sich beim Akteur der Pflanzenbeseitigungen auf der Weilwiese exakt um diese Person als Täter handelt. 


Neben den am Samstag 19.7. registrierten Pflanzenschäden wurde vermutlich von einem zweiten, handelnden Personenkreis eine Attacke auf den am 6.7. neu errichteten Grenzzaun durchgeführt und dieser in Teilen zerstört.

Erster Angriffspunkt bildete vermutlich - wie schon am 6.7.25 beim Aufstellen des kompletten Zaunes befürchtet - die durch das provokative, sinnwidrige Abstellen des Pferdeanhängers USI-H 1005 auf dem Öffentlichen Weg zum Weilwehr von der Pferdehaltung Hagenbrink/Dietrich hervorgerufene Engstelle für die Passage weiterer Fahrzeuge. Genau an diesem Punkt wurde ein Zaunpfosten bei Durchfahren vermutlich des Traktors mit amtlichem Kennzeichen USI-B 100 vom Hüttenweg zum Weilwehr auf Höhe des Pferdeanhängers gerammt, im Holz beschädigt und zur Seite gebogen. Das böswillige Abstellen des Pferdeanhängers mittels Erzeugung der Engstelle für die Fahrzeugpassage war also genau aus dem Grund erfolgt, den im Aufbau befindlichen neuen Grenzzaun später wieder zu attackieren und zu beschädigen. Haupt-Nutzerin des Traktor ist die Bäuerin Heike Dietrich oder Dieterich mit Wohnanschrift Emmershäuser Hütte 3, 61276 Emmershäuser Hütte 3. Dieselbe Person wurde bereits in den Vorjahren bei eigenmächtigen Weidezaunsetzungen, dem ordnungswidrigen Abstellen von Fahrzeugen und der Ablagerung von Schrott und Gülle  auf der Weilwiese beobachtet.




Durch Traktor-Rammung beschädigter und zur Seite gedrückter Zaunpfosten auf Höhe des provokativ abgestellten Pferdetransporters USI-H 1005 und Schadspuren am Holzpfosten.



Vermutlich nach der Zaunrammung kam es dann zum Umbiegen aller 5 linear gesetzter Holzpfosten entlang des Öffentlichen Weges bs zur Mauerkante Gartenmauer Flurstück 30, wobei vermutlich auch die Bodenhülsen teilweise verbogen oder sogar angerissen wurden :




Fünf in Richtung Weilwiese schräg gedrückte Pfosten des neuen Grenz-Zaunes zum Öffentlichen Weg vom Hüttenweg zum Weilwehr.




Eine erste vehemente Zerstörungs-Attacke gegen das Privatgrundstück des Botanischen Gartens auf der Emmershäuser Hütte traf dann das Naturschutzgebiets-Schild am Eingang des Weges. Dessen Holzpfsoten wurde so lange und so oft umgebogen, bis die metallene und circa 1 Meter tief in den Erdboden eingeschlagene Tragehülse des Pfostens brach. 




Zerstörtes privates NSG-Schild der Weilwiese und Bruchstelle der Halterungs-Bodenhülse




Die zweite, massive Attacke auf den Grenzzaun richtete sich dann gegen letzten Zaunpfosten in Richtung zum Weilufer. Einer der Pfosten, der Vorletzte, wurde mitsamt der Tragehülse aus dem Boden gehebelt, so dass die Hülse stark verbog und teilweise anriss. Der herausgerissene Pfosten mitsamt der Zaunverspannung wurde dann auf das Privatgrundstück Weilwiese geschleudert und dort liegengelassen :








Mit Bodenhülse herausgerissener und schwer beschädigter, vorletzter  Zaunpfosten des Zaunabschnittes zum Weilufer hin



Der letzte am Weilufer auf Höhe des Grenzpunktes "Mauerkante Weilwehr" gesetzte Zaunpfosten mitsamt der Bodenhülse wurde als "Verschwunden" registriert. Der Pfosten war am 6.7.2025 so gesetzt worden, dass er 20 Zentimeter hinter der vom Katasteramt vermessenen Grenzlinie zwischen Weilwiese und Öffentlichem Weg zum Weilwehr auf dem Privatgrundstück Weilwiese positioniert war und ein Durchgang von circa 1 Meter Breite zwischen dem letzten Zaunpfosten und dem Stammrest des am 15.2.2025 gefällten Baumes für die Passage von Einzelpersonen vom Weilwehr in das Wehrbecken möglich gewesen wäre. 





Position des letzten am Grenzpunkt Mauerkante Weilwehr gesetzten Zaunpfostens am, 6.7.2025. Der Einsetzpunkt der Bodenhülse befand sich um 20 Zentimeter von der katasteramtlich vermessenen Grenzlinie versetzt auf dem Privatgrundstück der Weilwiese. Zwischen dem letzten Zaunpfosten, dem Grenzpunkt Mauerkante Weilwehr und dem illegal auf dem Privatgrundstück am 15.2.2025 gefällten Uferbaum (Erlen-Stamm sichtbar am Bildrand links) bestand ein Durchgang von 1 Meter Breite, der die Passage von Einzelpersonen vom Weilwehr-Bauwerk in das Weilwehr Becken zu Fuss über das Privatgrundstück Weilwiese erlaubt hätte. 

Die Zerstörung des Grenzzaunes wird Frau Heike Dietrich oder Dieterich und Herrn Bernd Hagenbrink mit Geschäftsanschrift  ECOVIS mbH & Co KG, Aumühlenstrasse 1b, 61440 Oberursel, 06171-88699-0, www.ecovis.com, info@ecovis.com zugeordnet. Beide hatten sich bezüglich des Grenzpunktes am Weilwehr zuvor gegenüber dem Botanischen Garten dergestalt geäussert, dass sie behaupteten, dass "das Grundstück dort nicht dem CID Institutsleiter Peter Zanger gehöre" und letzterer hatte am 29.6.2025 gedroht, dass er, wenn er den Angesprochenen "einmal dort erwischen würde", ihn dann "krankenhausreif schlagen würde".





2025-07-20

Wegen der Vorfälle Sachbeschädigungen und Drohungen mit Gewalt wurde bei der Staatsanwaltschaft in einem bereits seit März 2025 laufenden Verfahren ein Strafantrag gegen die Verursacher der Zerstörungen gestellt und die PKW Nummern der am 19.7.2025 auf der Emmershäuser Hütte von Anwohnern geparkten Fahrzeuge registriert. 



Text des Strafantrages








Am 19.7. um 15:00 Uhr auf der Emmershäuser Hütte registrierte, abgestellte Fahrzeuge der Anwohner und Nachbarn des Botanischen Gartens







2025-07-25

Am Freitagnachmittag, 25. Juli 2025 wurde der beschädigte Grenzzaun zum Öffentlichen Weg Flurstück 29 hin repariert und das private NSG-Schild wieder aufgestellt. Dazu mussten insgesamt 3 neue Bodenhülsen, die abgebrochen oder stark verbogen und dabei angerissen worden waren und 1 Zaunpfosten vollständig ersetzt werden. Der Zaun wurde dabei auf seiner gesamten Länge mit Brettern neu verkleidet.



Am 25.7.25 neu aufgestelltes und befestigtes, privates Naturschutzgebiets-Schild am Eingang vom Hüttenweg zur Weilwiese



Neue Verbretterung des Zaunes im Eingangsabschnitt des Öffentlichen Weges vom Hüttenweg zum Weilwehr



Neue Verbretterung des Zaunes am Flussufer der Weil zum Grenzpunkt Mauerkante am Weilwehr






2025-07-26

Am Folgetag der Zaunreparatur wurde die gesamte Pflanzanlage des Terrassengartens mit Argrarfolie ummantelt. Dies soll zuerst das Einsamen der Gräser der umliegenden Grünlandfläche auf die Anbaubeete der Gärtnerei verhindern und zweitens langfristig die Tiefenverwurzelung des Grases in den kommenden 1 1/2 Jahren beenden um die Wiesen-Teilflächen anschliessend mit geringerem Aufwand in gärtnerische Anbauflächen umwandeln zu können.






Mit Agrarfolie ummantelte Terrassengarten-Pflanzanlage der Raritätengärtnerei und des Pflanzenmuseums des Botanischen Gartens am CID Institut auf der Weilwiese am Samstag, 26. Juli 2025 um 14:00 Uhr








2025-08-02

Eine Woche nach der Reparatur der Schäden an den Pfosten des Abgrenzungszaunes des Grundstückes "Weilwiese" zum Öffentlichen Weg, der Installation der Brettverbindungen zwischen den Pfosten und der Ummantelung der Pflanzanlage mit Agrarfolie sollte der Wuchsstatus des Wasserspinates auf eine mögliche Erntereife hin geprüft werden.

Bei Ankunft auf der Externfläche des Botanischen Gartens präsentierte sich allerdings der neue Grenzzaun nun schon zum zweiten Mal seit seinem Neuaufbau am  6.7.2025 in einem teilweise schwer beschädigtem Zustand. Sowohl der Zweite Zaunpfosten nahe des Hüttenweges als auch der letzte Zaunpfosten am Weilufer waren zur Hälfte zur Seite gebogen, die Metalltragehülse des Uferpfostens erwies sich als beinahe durchgerissen in Folge heftiger Einwirkung von Seiten der Pferdehaltung.



Zwischen dem 25. Juli und 1. August durch Gewalteinwirkung von Seiten des Grundstückes der Pferdehaltung Hagenbrink / Dietrich auf der Emmershäuser Hütte zum zweiten Mal schwer beschädigter Grenzzaunpfosten des Botanischen Gartens mit angerissener Metallträgerstruktur der Bodenhülse




Ebenso durch seitliches Umbiegen stark beschädigter zweiter Grenzzaunpfosten, alle nachfolgend Pfosten wurden in Richtung Weilwiese hin vom Öffentlichen Weg aus verbogen und leicht beschädigt




Schrägstellung aller Pfosten des neuen Abgrenzungszaunes nach gewaltsamer Einwirkung von Seiten der Pferdehaltung Hagenbrink / Dietrich im gesamten Zaunverlauf entlang der Westseite des Öffentlichen Weges vom Hüttenweg zum Weilwehr (Flurstück 29 in Gemeindebesitz der Ortsverwaltung Weilrod) 



Zur Reparatur des Grenzzaunes mussten Verstärkungen durch Diagonalpfosten auf Seiten der Weilwiese des Botanischen Gartens angebracht werden.




Teilreparierter Grenzzaun mit seitlichen Stützpfosten



Als sehr erfreulich erwies sich der Status der experimentellen Wasserspinat (Ipomoea acuatica)- Pflanzungen. Eine Einzelpflanze der ersten Aussaat von Anfang Mai hatte eine beträchtliche Wuchshöhe von 51 Zentimetern erreicht. Alle weiteren aufkommenden Pflanzen der ersten und der zweiten Aussaat von Anfang Juli entwickeln sich zufriedenstellend. Es konnte eine erste Teilernte durchgeführt werden. Dazu wurden die Stengel der erntereifen Pflanzen oberhalb der ersten Internodien der Blätter oder Seitenstengel gekappt. Die Wasserspinat Pflanzen treiben ab diesem Sockel dann neu aus und können in den Folgemonaten noch mehrfach beerntet werden.







Dokumentation der maximalen Aufwuchshöhe von 51 cms, des durchschnittlichen Wuchsstatus rund 30 cms, des Ernteschnittpunktes oberhalb der ersten Internodien und des Test-Ernteertrages.









SYNOPSIS


Reduziert man die Betrachtung der seit Februar 2025 hier geschilderten Konfliktentwicklung auf die Ereignisse des laufenden Jahres, so nimmt die betrachtete Konfrontation trotzdem mehr als obskure, mysteriöse Formen an, insbesondere im Hinblick auf die Hartnäckigkeit mittels welcher "das Team" auf der Emmershäuser Hütte den Aufbau einer Kleingärtnerei auf einem ihnen benachbarten Privatgrundstück im Beisskrampf und in Kampfhundemanier attackieren, ohne dass ihnen von den Stellen, die auf dem Papier des Staatskonzeptes den Rechtsfrieden zu wahren hätten, dabei Grenzen gesetzt werden.

Eine dieser Stellen wäre Götz Esser, Bürgermeister von Weilrod, Mitglied der Freien Wählergemeinschaften, dessen Bürosessel in nur knapp 1.650 Metern Distanz zum attackierten Grenzzaun positioniert ist. Doch Ortsnähe und Realitätsnähe sind nicht notwendigerweise kongruent im Phantasieleben eines hessischen Amtsinhabers. Herr Esser war einer der ersten Angespochenen als die Auseinandersetzung einer Gruppe von Personen, die sich fremdes Privateigentum anzueignen trachtete, über die Grenzen des Erträglichen hinauswuchs, als die Pferdehaltung im Winter 2023/24 im Zusammenspiel mit Gemeinde und Forstamt begann, Bäume auf einem fremden Privatgrundstück zu fällen und abzutransportieren. Herr Esser wurde damals auf den fragwürdigen Zustand hingewiesen, dass die Pferdehaltung für ihre Attacken auf fremden Grund und Boden über einen Öffentlichen Weg (Flurstück 29) agiert und aufgefordert diesen Zustand dadurch zu beenden, dass den Pferdehaltern die Erlaubnis entzogen wird, Öffentliche Grundstücke für Eroberungsattacken auf benachbartes Privatland zu nutzen. Herr Esser entschied sich für das Recht der Stärkeren, mit beträchtlichen Finanzmitteln ihrem Luxussport frönenden und gestattete diesen weiterhin die Nutzung des Weges vom Hüttenweg zuum Weilwehr. Ein Bürgermeister der in "seiner" Gemeinde Hahnenkämpfe organisiert, also vermutlich vertrauter mit den Volkssportarten der Toreros, Tejo-Spieler und Konsorten als mit einem privaten Unternehmensaufbau einer Gärtnerei.

Andere zuständige und mit dem Schutz privater Aktivitäten auf Privatgrundstücken beauftragte Stellen würde man in der Hochtaunus-Kreisverwaltung Bad Homburgs vermuten. Doch von dort kam erstaunlicherweise keine einzige Rückantwort auf ein halbes dutzend Schreiben an Landratsamt, Umweltamt, Landwirtschaftsamt, etc. pp., welche als Notrufe gegen das agressive Verhalten der Pferdehalter und ihrer Konsorten in den letzten beiden Jahren verfasst worden waren. Vermutlich kennt man auf dieser mittelhohen hessischen Ebene die Emmershäuser Hütte sehr gut, weiss genau was dort gespielt wird und möchte deswegen in diesem Zusammenhang gar nicht gerne gesehen werden.

Die Polizeistation Usingen. Im vergangenen Jahr 2024 führte eine Strafanzeige gegen die Gestütsleiterin Heike Dietrich tatsächlich dazu, dass provokanterweise auf dem Wiesengrundstück des Botanischen Gartens abgestellte Pferdeanhänger und Fütterungsgeräte zurückgezogen und der besetzte Grundstücksteil freigegeben werden mussten. Doch hielt die staatliche Autoritätswirkung bei der merk- und denkwürdigen Hessin gerade mal ein paar Wochen an, im Oktober 2024 riss sie schon wieder die neuaufgestellten Grenzzäune ein, pflanzte ihre Weidezäune erneut auf das fremde Privatgrundstück, kündigte lauthals an "der Baum komme auch noch weg" wobei sie sich auf eine Erle der Weilwiese am Flussufer bezog, die tatsächlich dann auch Mitte Februar 2025 gefällt und abtransportiert, also deren Holz gestohlen wurde. Wir gedenken hier deswegen des namensgleichen ehemaligen FDP Innenministers Gerhard Baum, der zeitgleich am 15. Februar 2025 verstorben sei.

Die Hessische Staatskanzlei. Dauert ein Konflikt wie der hier beschriebene 10 Jahre lang an und verhallen alle Ansprachen von Verwaltungsstellen wirkungslos, so bleibt oft nur der Weg "zum Kopf", was suggeriert, Hessen hätte so etwas. Wenn auf ein Schreiben vom 8. März 2025 an die Staatskanzlei nachfolgend im Juni und Juli die vorangehend dokumentierten Exzesse und Zerstörungen stattfinden, obwohl man sich zuvor in Hessen an den Kopf gewandt hatte, dann kann man daraus nur folgern, das in Hessen mit dem Kopf irgendetwas schräg ist. Unser Kopf in Hessen wäre der Ministerpräsident. Herr Boris Rhein, als solcher gewählt. Hat die Landesregierung in langjährigen Konflikten keinerlei konstruktive Regelungskompetenz ? Ein Fakt, der Aussenstehenden unsichtbar bleibt, ist dabei, dass die Wiesenfläche, die sich seit 1999 im Eigentum des CID Institutsleiters befindet, zuvor Eigentum von dessen Mutter war. Rosemarie Zanger. Geboren 1935, aufgewachsen im Weiltal auf der Emmershäuser Hütte. Spätere Mäzenin des CID Institutes. Frau Zanger wurde am 5./6.11.2012 nach Mitternacht aus ihrem Hause in Weilmünster "abgeholt" und zwangsweise hospitalisiert. In der Neurochirurgie Frankfurt Niederrad, wo sie die Folgen mehrerer Kopfoperationen nicht überlebte. Abgeholt nicht von Irgendwem sondern von einem "SEK" der hessischen Polizei. Direkt verantwortlicher Politiker für diesen Polizeieinsatz war damals im November 2012 der Hessische Innenminister und genau dieses Amt übte Herr Rhein damals zufällig gerade aus. Existiert ein Zusammenhang zwischen den merkwürdigen Vorgängen auf der Emmershäuser Hütte, der familiären Bedeutung der Weil-Wiese als ehemaliges Eigentum einer aus der Sicht ihrer nahen Verwandten vom "Staat Hessen" ermordeten Frau, den anhaltenden Attacken einer anscheinend psychopathischen Bauersfrau mit Pferdeanhang und dem geflissentlichen Wegsehen aller Verwaltungsstellen vom untersten Unten bis zum Ministerpräsidenten ?

Die Emmershäuser Hütte. Hier wuchs die 1935 geborene ehemalige Wieseneigentümerin, bei ihrer Tötung im November 2012 77-ig-jährige Rosemarie Zanger auf und lebte dort im Wohnhaus ihrer 1903 aus der Schweiz eingewanderten Migrantenfamilie bis zu ihrem Umzug nach Weilmünster im Jahre 1969. An ihrem neuen Wohnort war sie geprägt von einer investigativen Lebensphilosophie, getrieben von einer ununterbrochenen Erklärungssuche nach den Ursachen der Verluste von 5 ihrer Familienangehörigen, die allesamt zwischen 1926 und 1956 in Emmershausen verschwunden oder verstorben waren - mit Ausnahme ihres Vaters Günther Klinge, der angeblich 1942 deutsches Kriegsopfer in der Ukraine geworden sein soll. 

Ebendiese Emmershäuser Hütte spielt aber auch für das Lebensende der einzigen Enkelin des Familienstammvaters Carl Wilhelm Weil im November 2012 eine entscheidende Rolle. Hier, auf der Emmershäuser Hütte, so ein Gestandnis per Email des die "Polizeiaktion" zur Abholung und Zwangshospitalisierung der damals psychosomatisch erkrankten Rentnerin am 5. November 2012 maasgeblich vorantreibenden Angehörigen, sei ER "zu Hause von dem Einsatzleiter des SEK (= SonderEinsatzKommando der Hessischen Polizeien) aufgesucht worden, um zusammen mit IHM einen Plan zur sicheren Erstürmung (des Wohnauses von Rosemarie Zanger in Weilmünster) zu erstellen". Selten liegen Geburts- und Todesumstände so nahe beieinander. 

Diese Patientinnen-Abholung in der Nachmitternacht des 5./6.11.2012 war nun selbst für Hessen und die ganze Welt ein absolut aussergewöhnliches Ereignis, denn es kam nicht nur "der Arzt" und der "Rettungs"-Wagen, Nein, diese kamen zeitgleich in mehrfacher Ausführung und begleitet vom einem Fernsehteam der Hessenschau, zahlreichen "Amtspersonen", darunter auch uniformierten Polizisten und einem schwarzuniformierten, maskierten und mit Maschinenpistolen bewaffneten Sturmkommando, angeblich der Hessischen Polizei. Das Ganze zu einem Zeitpunkt als sich der gesamte Hessische Landtag auf Einladung des hoheitlichen Nassauer Herrscherpaares zu einer besonders grossen Feier in Luxemburg aufhielt. War das Generalstabsmässig geplant, vom Teufel inszeniert oder zog da Sankt Georg die Fäden des staatsamtlichen Marionettentheaters ? Wenn zu einer "ABHOLUNG" so viele Leute kommen, dann muss die Frau eine Goldgrube gewesen sein.

Auch der Nachspann der Beseitigung der 77-ig-Jährigen Weiltalerin legt nahe, dass ihr Ende von ökonomischen Kalkulationen bestimmt gewesen sein muss, also dass ein Pfofiteurskreis existiert, der finanzielle Vorteile aus dem Tod der Frau und der Inszenierung ihrer Todesumstände gezogen haben muss. Von vorneherein muss den Abholern klar gewesen sein, dass von Oben Geld regnet, wenn die Frau auf die per Hessenschau.de inszenierte Art und Weise gelegt würde. Dies war in den ersten Tagen nach dem Tod von Rosemarie Zanger am 12.12.12 auch daran erkennbar, dass der für Abholung und Hospitalisierung als deren "amtsgerichtlich ernannter Patientinnenbetreuer" zeichnende Verwandte zumindestens die Konten der "natürlich verstorbenen" Erblasserin bei Volksbank und Postbank plündern konnte, obwohl diese seit 10 Jahren in Haushalts- und Lebensgemeinschaft mit ihrem ältesten Sohn zusammen lebte, dieser also für die Regelung ihrer Erbangelegenheiten verantwortlich gewesen wäre, setze man voraus in Hessen würden legale Verteilungsregeln für Jagdbeuten angewandt.

Für nicht amtlich erlegte Jagdopfer gelten in Hessen allerdings absolut feste Beuteverteilungsregeln, nämlich die der Überlebenden der Bande des Johannes Bückler. Demnach gehört das Fell des erlegten Tieres dem Jäger, der sie zur Strecke gebracht hat, während ihr Fleisch unter dessen Mitessern verteilt werden muss. Ihr Schmuck, ihr Geld, ihr Hab und Gut. So zählte im Dezember 2012 auch die Weilwiese auf der Emmershäuser Hütte zur Beute, die der Jäger der erlegten Grossmutter unter seinem Team der bei der erfolgreichen Jagd Mitwirkenden zu verteilen hatte. Doch kannte "die Rosi" wohl ihre Pappenheimer besser als alles Andere auf dieser Welt und - gemein.de wie sie war - überschrieb sie notariell die vier geliebten Wiesen ihrer Kindheit im Weiltal schon im Jahre 1999 auf ihren ältesten Sohn, damit dieser - getreu der Familientradition der Roma Familie Weil - diese an die Enkelin der Rosemarie Zanger übertragen sollte, denn die Wiesen als wertvollster Familiengrundbesitz bewahrte seit dem Tod des Stammvaters Carl Wilhelm Weil immer die oberste Frau der Familie.

Der Beuteverteiler, Rosi´s jüngster Sohn, hatte dieses Detail im Jahre 2012 wohl einfach nur übersehen, als er das Recht zur Nutzung der Weilwiese einem dem Einsatzleiter des SEK nahestehenden Personenkreis überließ, Leuten mit Connections zu Geldleuten und zu Oberursel. Leuten die irgendwie Land nicht mehr bewirtschaften müssen sondern lieber 6 Pferde draufstellen, weil das heute mehr bringt. Und genau diese Leute sahen sich um ihren bandenraublegalen Beuteanteil geprellt, als im Jahre 2015 der grundbuchamtlich eingetragene Eigentümer auf die selbständige Nutzung seiner Grundstücke bestand und diese als Grundeigentum dann 2017 notariell auch noch seiner eigenen Tochter, der Enkelin der 2012 Ermordeten übertrug, in der Hoffnung, diese würde von der Raubmörder-Bande, die ihre Grossmutter 2012 gelegt hatte, mehr respektiert als er selbst. 

Die Weilwiesen-Erfahrung 2015-2025 ist : In Hessen stehen die Raubmördergesetze des Schinderhannes den legalen Administrationskunstwerken des Staates mindestens gleichstark gegenüber. Die Gemeinde Weilrod kann sich die Frechheit erlauben, auf dem ehemaligen Eigentum einer unter Amtsmithilfe 2012 ermordeten Frau Bäume zu fällen und das Holz dem Mann zuzuschachern, der für den Tod der Wiesenbesitzerin gesorgt hatte. Die Gemeinde Weilrod kann den in Gemeindebesitz befindlichen Öffentlichen Weg vom Hüttenweg zum Weilwehr (Flurstück 29) sogar dem Team der Pferdehaltung überlassen, wohlwissend das von diesem Gemeindegrundstück aus von der Gestütsleiterin der Emmershäuser Hütte dutzendfache Attacken auf das Grundstück des Botanischen Gartens ausgeführt wurden und diese mit eigentlich illegalen Weidezaunsetzungen auf fremdem Grund und Boden versucht, sich die bisher entgangene Beute der Schlachtung von Rosemarie Zanger zu holen. Der Jägerin gehört das Fell des erlegten Tieres. 

Eigentlich sind sie unscheinbar, die Bewohner der Emmershäuser Hütte. Nur flüchtig sieht man sie selten, meist sind sie versteckt, doch zeugen ihre PKW-Kennzeichen von ihrer realen Existenz. Werden sie von Oben gehalten und gelenkt oder ist die Wiesbadener Landesregierung ein Marionettentheater, dessen Kopf vom Trugbild geführt wird, das ihm die Bewohner der Emmershäuser Hütte vorgaukeln ?


Link zum Text :







17.8.2025

Ein für Sonntag 17.8.2025 geplanter Routineeinsatz zur Eindämmung des Aufwuchses von Wildkräutern und Hochstauden rund um die Terrassen-Pflanzanlage brachte leider zuerst das Ergebnis, dass im Zeitraum der vergangen 2 Wochen der Grenzzaun zum Öffentlichen Weg attackiert worden war und zwar an denselben Zaunabschnitten, die schon Ende Juli beschädigt und am 2.8.2025 repariert worden waren, insbesondere durch Anbau seitlicher Stützpfosten zur Verhinderung des Umbiegens der Zaunpfosten vom Weg aus.

Der Aufwuchs der Vegetation rund um die umliegenden Stützpfosten deutet darauf hin, dass die Attacke relativ zeitnah nach der Reparatur des Zaunes am 2.8.2025 stattgefunden haben muss.

Attackeziel war auch diesesmal insbesondere das Naturschutzgebiets-Schild, das erneut seitlich umzubiegen versucht worden war. Dabei wurde die Halterung des Schildes gelockert. An den nachfolgenden Zaunpfosten des ersten Zaunabschnittes wurden die seitlichen Stützpfosten gelöst und die Zaunpfosten erneut umgebogen.

Ebenso am Eckpfosten des zweiten Zaunabschnittes wurde der seitliche Stützpfosten "gelegt", der Pfosten selbst leicht umgebogen. Desweiteren wurden die beiden seitlichen Stützpfosten der letzten beiden Zaunpfosten des zweiten Zaunabschnittes "gelegt", der letzte Zaunpfosten am Weilufer in seiner metallenen Bodenhülse, die sich am 2.8.2025 bereits als angerissen herausgestellt hatte, abgebrochen und das Zaunende ca. 2 Meter tief in das Privatgrundstück Weilwiese eingebogen.



In seiner Halterung gelockertes und in Richtung Weilwiese umgebogenes NSG Schild




Im weiteren Zaunverlauf verbogene und geknickte Zaunpfosten und Brettverbindungen





Verbogene Zaunpfosten und Brettverbindungen im ersten Zaunabschnitt. Der zuvor auf der gegenüberliegenden Wegseite abgestellte Pferdetransportanhänger wurde auffällig nahe an den Zaun heranrangiert






Im weiteren Zaunverlauf gelockerte seitliche Stützpfosten, verbogene Brettverbindungen und umgebogener Zaunpfosten








Im weiteren Zaunverlauf abmontierte seitliche Stützpfosten und in Richtung Weilwiese verbogene Zaunpfosten






Im zweiten Zaunabschnitt verbogene, erster Eckpfosten des Grenzzaunes mit "gelegtem" seitlichen Stützpfosten



Gelegter seitlicher Stützpfosten des Eckpfostens im zweiten Zaunabschnitt







An den letzten beiden Zaunpfosten vor dem Weilufer wurden beide seitliche Stützpfosten "gelegt", der letzte Zaunpfosten wurde in seiner Metallhülsen-Halterung abgebrochen und circa 2 Meter tief ins Privatgrundstück Weilwiese eingebogen





Der Zaunverlauf im zweiten Zaunabschnitt vor dem Weilufer. Der Zaunpfosten am Ufer, der am 2.8.2025 nach Manipulation von Seiten der Pferdehaltung bereits durch Anriss der Bodenhülse schwer beschädigt worden war, wurde ganz abgebrochen, der seitliche Stützpfosten gelegt und der Zaun 2 Meter tief in die Weilwiese eingebogen








24.08.2025

Der Grenz-Zaun wurde im gesamten Verlauf repariert. Die seitlichen Pfostenverstärkungen wurden wieder eingesetzt, die verbogenen Pfosten in ihre ursprüngliche Position zurückgegbracht und, das NSG-Schild neu einjustiert und zusätzlich abgestützt, die verbogenen Verbindungslatten neu verschraubt, der der ausgerissene und aus der Bodenhülse gebrochene letzte Zaunpfosten am Weilufer wurde provisorisch wieder eingegraben, mit Steinen in seiner Aufstellung befestigt und der Grenzzaun so zum Weilufer hin wieder hergestellt. Während der Reparaturarbeiten kam es zu einer kurzen Beobachtung der Reparaturtätigkeit durch Bernd Hagenbrink aus der Deckung der Gartenmauer. Der Auftritt verlief diesmal wortlos.

Der Zeitaufwand für die Reparatur betrug rund 2 1/2 Stunden á 35,-- Euro Arbeitsstundenkosten bei einem Materialeinsatz von rund 15 Euro. Der Verlust 2er schwer beschädigter bzw. zerstörter Bodenhülsen beziffert sich auf den Betrag von 10,-- Euro plus Kosten für Beschaffungsaufwand.


Verlauf des reparierten Zauntransektes zum Hüttenweg mit wieder einjustierten und seitlich neu abgestützten Zaunpfosten. Der mittlere zaunabschnitt wurde als Durchgang zur Weilwiese nur mit einem abnehmbaren Seil verspannt, 



Verlauf des reparierten Zauntransektes zum Weilwehr





 

Nach den Reparaturarbeiten und wiederhergestelltem freiem Zugang zum Weilwehr wurde eine erste Säuberung des Weilwehres von Treibholz durchgeführt.




Die erntereifen Pflanzen aus den ersten beiden Anfang Mai 2025 gepflanzten  Wasserspinat-Pflanzungen  wurden selektiv herausgeschnitten







Erste Wasserspinat-Ernte 2025









31.08.2025

Die Visite der Weilwiese am letzten Augusttag erfolgte eigentlich zum Zwecke der zweiten Ernte von Wasserspinat zur Belieferung des Frankfurter thailändischen Spezialitätenrestaurants welches das Saatgut für die Anpflanzung zur Verfügung gestellt hatte. 

Bei Ankunft musste leider registriert werden, dass in der Vorwoche 24.8.-31.8.2025 eine neuerliche Attacke der benachbarten Pferdehaltung auf den Grenzzaun stattgefunden hatte. Zerstört wurde dabei erneut und gezielt der letzte Zaunabschnitt vor dem Weilufer, dessen exakter Grenzverlauf durch die Beton-Mauerkante des Weilwehres unzweifelhaft auch für Blinde, Geistesgestörte, Oberurseler Pferdehalter und Schwachsinnige markiert ist. 

Bei der Attacke wurde der letzte, bisher nur in seiner Metallhalterung verbogene Zaunpfosten aus seiner Bodenhülse abgebrochen und das Brett zum zweiten Zaunpfosten hin durchgebrochen, so dass zum am 15. Februar 2025 illegal gefällten Weilufer-Baum eine Lücke von ca. 2 Metern geöffnet worden war. 



Zwischen 24.8. und 31.8.2025 beschädigter letzter Zaunabschnitt am Weilufer 



Desweiteren wurde die Seilverspannung am mittleren Zaunabschnitt entfernt und abgerissen



Am mittleren Zaunabschnitt entferntes Band



Es erfolgte eine sofortige Reparatur des zerstörten, letzten Zaunabschnittes und Wiederbefestigung der herausgerissenen Seitenabstützungen. Der Zeitaufwand für die Reparatur betrug eine Arbeitsstunde plus Material-Kosten für Verschraubung.




Am 31.8.2025 reparierter Zaunabschnitt am Weilufer



Eine weitere Visite der ebenfalls im Eigentum des CID Institutes befindlichen Hammerwiese ergab, dass dort ohne Rücksprache mit der Grundstückseigentümerin vermutlich im Vorjahr 2024 eine merkwürdige Trassenkonstruktion des regionalen Stromversporgungsunternehmens aufgebaut worden war, welche noch weiteren Erläuterungsbedarf erzeugt.



Aufmerksamkeit erregendes Trassenkunstwerk des regionalen Stromversorgungsunternehmens an der Hammerwiese des CID Institutes.









6.09.2025

Bei Ankunft an der Weilwiese wurde die erneute Zerstörung des letzten Zaunabschnittes zum Weilufer registriert. Die Zerstörung datiert auf den Zeitraum 31.8.-6.9.2025.

Beschädigt wurde diesmal erneut der letzte Zaunpfosten durch Herausreissen aus seiner Befestigung aus Steinblöcken und Entfernung des verschraubten seitlichen Stützpfostens. Das bereits in der Vorwoche zerbrochene Holzverbindungsbrett wurde erneut aus seiner povisorischen Reinstallation entfernt.





Schadbild des zerstörten letzten Grenzzaunabschnittes zum Weilufer am 6.9.25




Der Zaun wurde sofort wieder repariert, das zerbrochene  Holzbrett neu verschraubt, der Pfosten provisorisch wieder in den Boden eingesetzt und seitlich neu abgestützt. Der Arbeitszeitraufwand für die Reparatur betrug ca. 45 Minuten (0,75 Stunden) plus Materialkosten für Verschraubung.





Am 6. September 2025 reparierter Grenzzaunabschnitt am Weilufer





Analyse des Verhaltens der Gegenseite

In der vorangehend verfassten SYNOPSIS wird als Gesamthintergrund der beschriebenen Tathergänge ein Zusammenhang zwischen dem Versuch der Oberurseler Pferdehaltung auf der Emmershäuser Hütte, vertreten durch den Steuerberater Bernd Hagenbrink, inclusive seiner Gestütsleiterin Heike Dietrich sich ein ehemals im Eigentum von Frau Rosemarie Zanger befindliches Grundstück anzueignen und dem Vorwurf eines Teiles ihrer Familie, das deren Tod durch einen grösseren, zusammenwirkenden Personenkreis herbeigeführt wurde, in der Absicht, sich ihrer Güter zu bemächtigen, hergestellt.

Die Art und Weise wie dabei aber mittlerweile von der Gegenseite scheinbar sinnlos und ritualisiert gegen immer ein und denselben Abschnitt des Grenzzau7nes vorgegangen wird. deutet allerdings darauf hin, dass parallel dazu weitere vermutlich unbewusste Zerstörungs-Triebkräfte bei den Bewohnern der Emmershäuser Hütte wirken.

Diese entstammen zum überwiegenden Teil nicht dem bäuerlichen Milieu sondern sind Akademiker und dem höheren Gesellschaftsstatus zuzuordnen, was ihr Einkommen betrifft. Gerade bei diesen Gesellschaftsschichten, die nicht wie bäuerliche Familien an das Zusammenleben mit landwirtschaftlich gehaltenen Tieren gewöhnt sind, kommt es beim unmittelbaren Zusammenleben mit Reitpferden oft zu tiefenpsychologisch wirksamen Verhaltensabnormitäten.

Pferde und Reitsport verkörpern insbesondere sprachlich geprägte Symboliken der Sexualität, insbesondere auch des Analsex oder der Sodomie mit Pferden. Beides sind aber Sexualpraktiken, die in Folge ihrer religiösen und medizinischen Stigmatisierung bei den Akteuren nach dem Sexualakt ein unbewusstes und extrem starkes Bedürfnis nach einem Reinigungsritual auslösen. Analverkehr ist eine Praktik, die bei ihren Anwender das Gefühl erzeugt, sich mit Kot beschmutzt zu haben, was in der Folge zu dem zwanghaften Verhalten führt, insbesondere wenn man sich selbst nicht mehr von diesem Makel befreien kann, dann andere mit in das eigenen Dilemma miteinzubeziehen und fremde Personen, insbesondere solche, von denen man sich beobachtet und "gesehen" fühlt, ebenfalls mit Kot zu beschmieren, um den Kreis der gleichsam Handelnden zu vergrössern und so das eigenen Psychodesaster zu vermindern.

Eine solche versteckte Botschaft zur Einladung an der Teilnahme am Analsex und der Sopdomie mit Pferden bildete das Ritual der Bewohner der Emmershäuser Hütte in den Jahren 2015-2025, Pferdekot auf der Weilwiese des CID Institutes abzuladen. Ziel war vermutlich, die bisher am spezifischen Sexualleben der Hüttenbewohner Unbeteiligten zum gemeinsamen Analsex einzuladen. Die Zurückweisung dieses allzu offen und durchschaubar vorgetragenen Ansinnens führte dann zu einer Übersprungsreaktion, die insbesondere Ablenkungscharakter hat und sich in der vorangehend dargestellten Form manifestiert.






28.09.2025

Nachdem der geplante Arbeitseinsatz auf der Externfläche Weilwiese am Sonntag 21. September 2025 wegen schlechten Wetters verschoben werden musste, erfolgte am 28. September die nächste Anfahrt mit neu einzusetzendem Pflanzenmaterial. 

In der ersten Stunde mussten zuerst die zwischenzeitlich entstandenen, fremdverursachten Schäden, hervorgerufen von Seiten der benachbarten Pferdehaltung Hagenbrink Dietrich, repariert werden. Attackeziele waren insbesondere dieselben Angriffspunkte am Grenzzaun wie schon in den Vormonaten und zwar die jeweils untersten Zaunpfosten am Weilufer und am mittigen, offengehaltenen Durchgang. Zerstört bzw. beschädigt wurden wie zuvor die letzten beiden Zaunpfosten des oberen Zaunabschnittes sowie der letzte Zaunpfosten am Weilufer sowie das Zaunbrett zum zweiten Pfosten, welches am 6. September zuletzt durch Neuverschraubung repariert worden war, nachdem diese zuvor (vermutlich von Frau Heike Dietrich) zerbrochen und ausgerissen worden waren.

Status vor Reparatur :




Zerbrochenes Zaunbrett und ausgerissener letzter Pfosten am Weilufer




Umgebogener, letzter Zaunpfosten des oberen Zaunabschnittes zum Grenzweg mit zerbrochenem seitlichen Stützpfosten



Umgebogener zweiter Zaunpfosten dieses Zaunabnschnittes mit aus der Verschraubung gebrochener, seitlicher Querabstützung. Zusätzlich weist der umgebrückte Zaunpfosten neue Beschädigungen bzw. wegseitige Rammspuren auf



Neben dem Zaunschäden wurden auch auf dem Gelände der Externfläche des Botanischen Gartens Angriffsspuren von Seiten illegaler Eindringlinge auf das Privatgrundstück registriert. So wurde nahe des zaunoffenen Durchganges in der Zaunmitte ein Teil der Agrarfolienabdeckung sowie die Abdeckungsbeschwerungen aus Holz und Steinen entfernt, tief im Inneren des Privatgeländes wurde über eine Strecke von ca. 20 Metern eine schwarze Folienrolle von der Terrassenbeet-Pflanzanlage beinahe bis zum Weilufer ausgerollt, eine zur Stabilisierung der extrem hochgewachsenen Topinambur-Pflanzen verwendete Hochstaude wurde umgebrochen und lag über den umgeknickten Topinambur-Pflanzen.



Aufgedeckte Agrarfolie





Ausgerollte Folienrolle






Umgebrochene Hochstaude



Die Schäden wurden sofort provisorisch repariert. Der Zeitaufwand für die Reparatur liegt bei einer Arbeitsstunde.


Analyse :

Bei der bisherigen Analyse der Konfliktgründe zwischen dem Gartenbau-Aufbauprojekt des CID Institutes auf der Weilwiese in Emmershausen und den sich antagonistisch gebärenden benachbarten Pferdehaltern ist bisher unberücksichtigt geblieben, dass beide opponierende Seiten in professionellem Zusammenhang mit der deutsch-internationalen Kooperation stehen und wirken oder aus dieser entstanden sind. Konkret sind dies auf Seiten der Oberurseler Pferdehaltung die Firmen ECOVIS und AKOMASA, auf Seiten des CID Institutes die gtz/GIZ Eschborn aus Zeiten der Gutachtertätigkeit des Unternehmensgründers von CID für diese Firma in den Jahren 1994-1996. Die Grundstückseigentümerin der Weilwiese selbst ist in Deutschland promovierte, bi-nationale Fachkraft zu Themen des kolumbianischen Friedensprozesses, ebenso wie das CID Institut sich bei seinem Kolumbien-Engagement 1999-2002 im Friedensprozess dieses Landes integriert hatte. Desweiteren existierte im CID Institut zwischen 2013 und 2021 eine enge Unternehmenskooperation mit China und verfügt das Institut seit 1983 über langjährig bewährte Verbindungen zu Bekannten in Israel, die sich konstruktiv im palestinensisch-israelischen Friedensprozess engagiert hatten. 

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die lokale Planung und Vorbereitung der Okkupation der Weilwiese in Weilrod, der illegalen Baumfällungen sowie der maschinellen Zerstörung des Terrassengartens unter Beteiligung von Amtsstellen und Firmen, die regional von CID dem rechtsextremistischen deutsch-internationalen Kampfgruppenspektrum zugeordnet werden, mit dem Zeitpunkt koinzidiert, an dem Anfang Oktober 2023 die deutschen Medien über die Hamas-Angriffe auf Israel zu berichten begannen. 





5.10.2025

Auch in der Woche vom 28.9. - 5.10.2025 ereignete sich wieder eine Zerstörungsattacke der Hammas-Terror-Ortsgruppe Weilrod gegen den am 28.9. reparierten Grenzzaunabschnitt am Weilufer.  Der letzte Zaunpfosten wurde herausgerissen, das provisorisch neu zusammengeflickte Zaunbrett erneut zerbrochen. 


In der Vorwoche beschädigter letzter Zaunabschnitt am Weilufer am 5.10.2025


Die Reparaturarbeiten nahmen etwa eine dreiviertel Stunde in Anspruch.



Reparierter Zaunabschnitt am 5.10.2025
Auf unmittelbare Erzeugung eines Gegenschadens auf dem gegnerischen Grundstück wurde heute noch verzichtet.


Die Begehungsspuren am Tatort lassen die Vermutung zu, dass die Zerstörungen am Grenzzaun der Weilwiese im Zusammenhang mit Unkrautbeseitigungsarbeiten im Flussbett der Weil am Weilwehr gestanden haben könnten. In der Vorwoche war dort ebenfalls am Weilwehr am Stautor aufwachsendes Indisches Springkraut beseitigt worden, was auf eine Beteiligung von Gemeindeangestellten hinweisen würde. 

Trotzdem bleibt absolut unverständlich, warum dazu der Grenzzaun des Privatgrundstückes des CID Institutes hätte zerstört werden müssen. Erstens existiert in der Zaunmitte auf Höhe der Gartenmauer am Öffentlichen Weg Flurstück 29 ein 5 Meter breiter Durchgang durch den Zaun auf das Grundstück Weilwiesen Flurstück 26, so dass von dort bei Vorliegen wichtiger Gründe offener Zugang über das Grundstück des CID Institutes zur Weil besteht. 

Zweitens wurde beim Setzen des Zaunes dessen letzter Pfosten am Weilufer nicht exakt an dem Grundstücksend-Grenzpunkt "Mauerkante Weilwehr" aufgestellt, sondern etwa 1 1/2 Meter zurück und auf das Grundstück des CID Institutes gezogen und dort am Baumstamm der Ufer-Erle so positioniert, dass zwischen dem Baumstamm und der Grundstücksgrenze Mauerkante ein etwa 1,5 Meter breiter Auf- und Abstieg ins Flussbett der Weil offen bleibt. 

Es besteht also ein direkter offener Zugang vom von der Pferdehaltung okkupierten Öffentlichen Weg zum Weilwehr über das Grundstück des CID Institutes direkt an der Kante der Betonmauer des Weilwehres, der zum Beispiel von Badegästen oder Wanderern, die das Weilwehr besuchen, genutzt werden könnte. Die systematische Beschädigung des Grenzzaunes ist also pestilenter Terror einer infektiösen Weilroder Terror-Gemeinschaft.



Auf- und Abstieg zur Weil über das Grundstück "Weilwiesen Flurstück 26" vom Öffentlichen Weg Flurstück 29 an der Betonmauer des Weilwehres. Der Grenzzaun des CID Institutes wurde für die Offenhaltung dieser Passage für Wanderer und Badegäste etwa 1 1/2 Meter vom Grenzpunkt Mauerkante zurückgenommen.




Desweiteren ist unverständlich, warum an diesem Punkt von der Gemeinde Weilrod mit zweierlei Maas gemessen wird. Einerseits unterbindet die Gemeinde nicht die Zerstörungen am Grenzzaun des Privatgrundstückes Weilwiese, andererseits toleriert sie, dass flussaufwärts die Passage am Weilufer entlang durch Weidezäune komplett versperrt ist und der Aufgang zum Weilwehr durch eine von der Pferdehaltung vorgebaute Traktorenhalle blockiert wird :


Weidezaun-versperrter Weg flussaufwärts am Weilwehr und Weilufer entlang auf Seiten der Pferdehaltung. 










19.10.2025


A. Registrierung neuer Sachbeschädigungen aus dem Zeitraum 5. - 19 Oktober 2025

1. Sektor : Letzter Zaunabschnitt am Flussufer der Weil

Das am 5.10. provisorisch reparierte letzte Zaunbrett wurde demontiert, die Abstützungen entfernt, der letzte Zaunpfosten ausgerissen, 1 Seitenstützpfosten gestohlen, eine Befestigungssteinplatte in die Weil geworfen



Zerstörung des Zaunbrettes nach provisorischer Reparatur am 5.10.25


Gebrochenes Zaunbrett und ausgerissener Zaunpfosten

In die Weil geschleuderte Befestigungssteinplatte



2. Sektor Terrassenpflanzanlage

am südwestlichen Rand der 1. Terrasse fehlte ein dort gepflanzter Kermesbeeren-Busch, an seiner Stelle waren 2 tiefgehende Grabungsspuren eines Tieres, vermutlich Hund, sichtbar


Ehemaliger Standort der beseitigten Kermesbeere mit 2 tiefen Hundegrab-Löchern


Ein 3 Wochen zuvor gepflanztes Goldregen-Bäumchen wurde abgebrochen




B. Tätigkeiten am 19.10.2025

1. Zaunreparatur

Der zerstörte Zaunsektor wurde wiederhergestellt. Das gebrochene Zaunbrett wurde durch 2 seitlich verschraubte Bretter stabil neu verbunden, der ausgerissene Zaunpfosten neu eingesetzt. durch einen seitlich eingegrabenen neuen Stabilisierungspfosten abgestützt, dieser mit der Steinplatte neu befestigt. Der Arbeitsaufwand umfasste insgesamt circa 75 Minuten (1 1/4 Arbeitsstunde) inclusive Verschraubungsmaterial und Werkzeug.




Foto 1-3: Am 19.10.25 neu verschraubter und seitlich befestigter Zaunabschnitt



2. Durchgangsgewährung

Die Analyse des Grundes der permanenten Zerstörungen an immer der gleichen Stelle legt nahe, dass ein vom Administrativ-Wahnsinn getriebener Personenkreis dort Zerstörungen anrichtet um durch die Zaunöffnung ein vermeintliches Recht zum Zugang auf ein fremdes Privatgrundstück durchzusetzen. Dieser Wahnsinn könnte daraus resultieren, dass das von der Hamas-Pferdehaltung okkupierte Flurstück # 29 mit dem ehemals zum Industriekulturdenkmal "Weilwehr" führenden, öffentlichen Weg vom Hüttenweg zur Weil identisch ist. Dieser endet an der Wehrufermauer deren Nordwestkante den Grenzpunkt zur benachbarten, privaten Weilwiese Flurstück 26-28 markiert. Das Flurstück 29, heutiger Tierhaltungsgerät-Abstellplatz, erlaubt so den Zugang zur relativ hohen Wehrmauer, nicht aber den Einstieg in das Flussbecken. Gemeindearbeiter die über Flurstück 29 zum Weil-Wehr gehen und Reinigungsarbeiten im Wehrbecken ausführen müssen, könnten so theoretisch Zugang zur Weil über die private Weilwiese beanspruchen wollen. 

Für diesen limitierten Personenkreis wurde von Seiten des Botanischen Gartens als Eigentümer der Weilwiese dadurch eine Kompromisslösung etabliert, dass der Grenzzaun zwischen Flurstück 26 und 29 am Weilufer von der tatsächlichen Grenzlinie etwa 1 Meter und vom Weilufer etwa 2 Meter entfernt endet. Der Grenzzaun des Botanisches Gartens wurde also auf das Grundstück Weilwiese soweit zurückversetzt und endet deutlich vor der Betonmauerkante des Weilwehrs in der Form, dass zwischen dem Grenzpunkt Mauerkante und dem am 15.2.25 illegal uf dem Weilwiesengrundstück gefällten Uferbaum ein etwa 1 Meter breiter Durchgang in Form eines Abstieges zur Weil existiert und für Fremde, die in die Weil absteigen müssen, offen und freigehalten bleibt. Dies wurde zusätzlich in einem Schreiben an das für das Weilwehr zuständige Landesamt für Denkmalpflege klargestellt.

Freigehaltener, offener Durchgang in die Weil links des Baumstammes und rechts des Grundstücks-Grenzpunktes Mauerkante Weilwehr-Ufermauer. Der Durchgang befindet sich noch auf dem Grundstück des Botanischen Gartens

Ansicht des offengehaltenen Durchganges in das Weilbecken über das Flurstück 26 (Grenzpunkt Mauerkante !) vom Flurstück 29 (Öffentlicher Weg zum Weilwehr) aus betrachtet. Der Grenzzaun des Botanisches Gartens ist um etwa 1 Meter vom Grenzpunbkt auf das eigene Grundstück zurückgezogen und etwa 2 Meter von Weiluferlinie entfernt.


Schreiben des Botanischens Gartens an das Landesamt für Denkmalpflege vom 5.10.2025 




3. Gärtnerische Wartung der Pflanzanlagen

Gärtnerischer Hauptzweck der Pflanzanlage ist, neben dem Konzept des Naturschutz-Landschaftsgartens für seltenen Pflanzenarten die Funktion der Auslagerungsfläche für bestimmte Pflanzenbestände des Botanischen Gartens am CID Institut in Weilmünster. Dessen Struktur als Waldgarten mit Hochbaumbestand limitiert räumlich die Anlage von andauernd geeigneten Pflanzbeeten für bestimmte Pflanzenarten, da die langsame Einwurzelung der Bäume in die Beete nicht verhindert werden kann und so das Pflanzenwachstum der Vermehrungspflanzen durch Wurzelraumkonkurrenz und Wasserentzug durch die dominanten Bäume im Zeitverlauf immer stärker reprimiert und behindert wird. Die Wuchsbedingungen auf der Weilwiese sind im Vergleich dazu zumindestens für manche Pflanzenarten ideal. So erreichten Topinambur und Alant im Versuchsjahr 2025 phänomenale Wuchshöhen beziehungsweise ausserordentlich kräftigen Habitus. 

Am 19.10.25 erfolgte auf der Weilwiese die Vervollständigung eines Beetes für in Weilmünster nur extrem marginal wachsende und nicht aufblühende Blaue Eisenhut - Bestände. Desweiteren wurde an der Nordost-Seite des Terrassengartens das einwuchernde, nicht erwünschte Wildkraut zurückgedrängt. 

Auslagerungs-Beet für Eisenhut


Wildkraut-befreite Sektoren des Terrassengartens









26.10.2025

A. Registrierung neuer Sachbeschädigungen aus dem Zeitraum 19. - 26. Oktober 2025

1. Sektor : Zaunabschnitt am Flussufer der Weil

Das am 19.10. stabil neu durch Verschraubung  reparierte letzte Zaunbrett wurde zerbrochen, der letzte Zaunpfosten ausgerissen, 1 Seitenstützpfosten ausgegraben und auf die benachbarte Lilienversuchs-Pflanzanlage geschleudert, eine Befestigungssteinplatte in die Weil geworfen. Die absolut gleiche Typologie bei der Erzeugung der Zerstörungen dient als Nachweis, dass jeweils ein und dieselbe Person die Schäden anrichtet.


Bruchstelle des nach dem 19.10. direkt neben der Reparaturverschraubung von Seiten der Pferdehaltung erneut zerbrochenen Zaunbrettes und ausgerissener, letzter Zaunpfosten


An selber Stelle wie in der Vorwoche ins Flussbett geschleuderte Abstütz-Steinplatte. Die immergleiche Schadenssystematik belegt die Täterschaft immer einundderselben Person die die Zerstörungen anrichtet. 







2. Sektor : Lilienversuchsanlage neben der Terrassenpflanzanlage 

Der am Weilufer abgerissenen seitliche Stützpfosten wurde in Richtung der Sumpfschwertlilien-Pflanzung auf das Neuaussaatbeet der Lilien geschleudert. Neben dem dort liegen Pfosten wurde ein infektiöser Kothaufen zurückgelassen. 

In die Lilienversuchsanlage eingeschleuderter Zaunpfosten, der zuvor am Weiluferzaun ausgerissen worden war


Das unabhängig von den Grenzzaun-Beschädigungen praktizierte Vorgehen auf dem Weilwiesen-Privatgrundstück und in den gärtnerischen Anlagen der Raritäten-Gärtnerei stellt eine neue Qualität der schlachtenden Pferdehaltungs-Nachbarschaft dar, die so ihre Zuordnung zur kämpfenden Einheit der Infektions-Abteilung der Hamas-Hessen, Ortsgruppe Weilrod manifestiert. Von Seiten der betroffenen Familie Zanger-Weil-Montoya wird das langjährige Vorgehen als antijüdisches Projekt der deutschen Kolonial-Parasiten-Elite und ihrer weiblichen Schlachtungsbeauftragten aus der Unterschicht des ortsansässigen Land-Proletariates eingeordnet.



3. Sektor : Grenzwegzaun zum Hüttenweg

Am oberen Zaunabschnitt zum Hüttenweg hin wurden die ersten beiden Zaunpfosten attackiert, gelockert und leicht nach Innen gebogen. Am zweiten Zaunpfosten waren zur Wegseite hin zwei Schlag- oder Rammspuren erkennbar, der seitliche Abstützungspfosten war aus dem Boden gezogen und in seiner Verschraubung zum Zaunpfosten abgerissen.

Die Pferdehaltung attackiert an dieser Zaunabschnitt immer wieder an ein-und-derselben Stelle den Grenzzaun zum Botanischen Garten um dort eine gezielte Rachereaktion auf das dort gegenüberstehenden Reithallenzelt zu provozieren. Die Gestütsleiterin Heike Dietrich hatte bereits im Vorjahr 2024 die Eigentümer der Weilwiese subtil aufgefordert, das Stroh-Lager in ihrer Reithalle anzuzünden, da sie dann von ihrer Versicherung (LVM Münster / Vers.Nr.: 5402 Schein.Nr.: 00000000000 K 28) 10.000 Euro Schadensersatz ausgezahlt bekäme. 


Schräggedrückter erster und beschädigter zweiter Zaunpfosten im oberen Zaunabschnitt zum Hüttenweg

Seitliche Ramm- oder Schlögspuren am zweiten Zaunpfosten mit abgerissenem seitlichem Stützpfosten





B. Tätigkeiten am 26.10.2025


1. Zaunreparatur

Der letzte Zaunpfosten vor dem Weilufer wurde neu eingesetzt und seitlich durch einen Stützpfosten stabilisiert, die Bruchstelle des Zaunbrettes wurde provisorisch neu zusammengefügt und befestigt. 

Die beiden schräggedrückten Zaunpfosten im oberen Zaunabschnitt wurde wieder gerade gestellt und provisorisch neu seitlich abgestützt.

Der Arbeitszeitaufwand der Gesamtreparatur lag bei einer Dreiviertelstunde (0,75 h á 35,-- € Stundenkosten)






2. Gärtnerische Pflege der Pflanzanlagen

Es erfolgte die herbstliche Entnahme der welkenden Hochstauden aus dem Terrassengarten sowie die Wildkraut-Freistellung der südwestlichen Sektoren der Hügel-Pflanzanlage 






Foto 1-5 : Vorwinterlicher Zustand der Naturschutz-Raritätengärtnerei des Botanischen Gartens am CID Institut in Weilmünster auf der privaten Naturschutzfläche "Weilwiese" auf der Emmershäuser Hütte in Weilrod-Emmershausen am 26. Oktober 2025






4. November 2025


Auflistung und Quantifizierung der Sachschäden im Zeitraum 16. Juni - 26. Oktober 2025 :












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